OBDUKTION

Zu den Aufgaben des Pathologen gehört es auch, nach Eintritt des Todes zu klären, welche Krankheiten zum Ableben des Patienten geführt haben. Durch eine Obduktion (innere Leichenschau) kann die Todesursache ermittelt werden.

Dabei herrscht eine klare Trennung zwischen dem Rechtsmediziner/Gerichtsmediziner und dem Pathologen.
Pathologen/innen führen in der Regel die Obduktion an natürlich verstorbenen Personen durch, während die Rechtsmediziner/innen alle zweifelhaften und insbesondere nicht natürlichen Todesfälle untersuchen.

Anmeldung einer Obduktion:

Tel. 03691 88 27 60